Hörbehinderte können lediglich in Gesprächen oft nicht folgen oder darin lebhaft interagieren, weil sie die Gebärden und Lippenbewegungen nicht interpretieren und teilweise selbst nicht sprechen können.
Mit E&EoD können sie als Arbeitgeber Hörbehinderten neue Möglichkeiten der Interaktion geben, indem sie dieses Problem situativ durch einen Dolmetscher, der entweder in Lautsprache oder als Textausgabe die Übersetzung leistet. Möglicherweise ist E&EoD das Mittel, das überhaupt erst einen Hörbehinderten für eine Arbeitsstelle befähigt.

Wir haben mehrere Anwendungsfälle bereitgestellt, die deutlich zeigen, wie Hörbehinderung, wohlgemerkt mit dem entsprechenden Willen ausgestattet, im Berufsleben für viele Berufe keine signifikante Behinderung darstellt.

Wir haben für Unternehmen aus diesem Grund den Weg soweit wie möglich vorbereitet, diese Ideen umzusetzen. Sprechen sie mit uns.