Für hörbehinderte Menschen wird neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie in den Grundversorgungskatalog aufgenommen, um die soziale Integration von Menschen mit einer Behinderung zu fördern. Die derzeitigen Dienste – der Transkriptionsdienst und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität – bleiben Teil der Grundversorgung.

Quelle: “Vernehmlassung zur Anpassung der Grundversorgung im Fernmeldebereich”